Sicherheitsrisiko durch IP/Netzwerkkameras
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt in seiner Broschüre „Videoüberwachung des Gewerbebetriebs“ unter der Rubrik Speicherung und Datensicherheit Die Verwendung veralteter netzwerktauglicher Kameras, die dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit nicht mehr genügen und keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, verstößt ebenfalls gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO) https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-des-gewerbebetriebs/ Ist dies der Todesstoß
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