Datenschutzverstoß wegen Videoüberwachung
Datenschutzverstoß bei Videoüberwachung – jetzt hohe Geldbußen durch DSGVO
Datenschutzkontrollen im Einzelhandel
Einem Pressebericht zufolge, überprüfte der für den Bereich „Datenschutz in der Privatwirtschaft“ zuständige Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, MR Dr. Stefan Brink die Tankstellen in seinem Bundesland. (wir haben bereits im Jahre 2010 darüber berichtet)
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Datenschutzkonforme Überwachung einer Tanksäule entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gem §6b Abs.1 BDSG, sowie dem Grundsatz der Datenvermeidung § 3a BDSG |
Stand Mai 2013
Es wären bereits 75% der Tankstellen in Rheinland-Pfalz überprüft und hätten jetzt einen betrieblichen DSB. Es gibt nur noch wenige Pächter, die die keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen wollen oder nicht wissen, wie das gemacht wird und gleichzeitig die Kosten (ca. 390€/Jahr) für einen externen Datenschutzbeauftragten scheuen.
Die restliche Tankstellen in Rheinland-Pfalz werden aber der Reihe nach, auch noch überprüft. Verstöße gegen das BDSG werden dann mit Geldbußen ab 2500,00 € aufwärts geahndet.
Laut Dr. Stefan Brink sei auch schon eine Sogwirkung auf andere Bundesländer zu beobachten.
Wann sich die Datenschutzbehörde auch die anderen Einzelhändler vornehmen, wird nun eine Frage der Zeit sein – und Zeit haben die Datenschützer. (siehe Bericht)
Fazit:
Jeder Einzelhändler, dessen Videoanlage nicht den Datenschutzrichtlinien des BDSG,entspricht, muss somit mit einer Geldbuße von mindestens 2500,00 EUR rechnen, wenn sich ein Kunde oder Mitarbeiter an die Behörden wendet. Ob Ihre Video-Überwachungsanlage den Datenschutzrichtlinien entspricht, können Sie schnell mit dem Report: „Videoüberwachung in öffentlichen Verkaufsräumen“ feststellen, den Sie bei www.cash-plus.eu erhalten.
Wenn Sie Einzelhändler, Discounter oder Gastronomen sind und ganz sicher gehen wollen, dann rufen Sie den Retailcoach Walter C. Dieterich (0170-8181807) an und buchen dessen Dienstleistungen .
Stand Mai 2016
10.000 € Bußgeld, weil kein Datenschutzbeauftragter bestellt war
Insgesamt verhängte das LDI-NRW gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt. Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig.
Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte. Hier nachlesen http://video-systeme.blogspot.de
Stand Februar 2019
Wir haben die DSGVO mit ihren großen Bußgeldern.
Entgegen vielen Falschmeldungen die seit Jahresanfang 2018 im Internet kursieren, ist für eine #Videoüberwachung in einem Einzelhandelsgeschäft oder in einem Autohaus ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.