10.000 € Bußgeld, weil kein Datenschutzbeauftragter bestellt war
Insgesamt verhängte das LDI-NRW gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt. Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig.
Mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR wurde das Unternehmen bestraft, weil es keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte. Hier nachlesen http://video-systeme.blogspot.de
Stand Februar 2019
Wir haben die DSGVO mit ihren großen Bußgeldern.
Entgegen vielen Falschmeldungen die seit Jahresanfang 2018 im Internet kursieren, ist für eine #Videoüberwachung in einem Einzelhandelsgeschäft oder in einem Autohaus ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.