Ist Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform -Schnelltest
Videoüberwachungen in deutschen Einzelhandelsgeschäften verstoßen häufig gegen das Datenschutzgesetz
Es ist eine erschreckende Nachricht, ca. 85 % aller Videoüberwachungen in deutschen Einzelhandels-geschäften und Gastronomie-Betrieben entsprechen nicht dem BDSG. Und nun kommt ab 25.Mai 2018 auch noch die EU-DSGVO und das neuen Bundesdatenschutzgesetz. Betroffene Kunden können sich mit Ihrem Beschwerden an den jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Die Adressen oder Hilfe erhalten Sie bei Retailcoach in Kirchheim.
Mehrere Studien des EFDAT-Institut aus Kirchheim-Teck haben ergeben, dass im Einzelhandel so gut wie keine Kenntnisse über den Datenschutz vorhanden sind. Besonders bei Tankstellenpächtern ist das „Nichtwissen“ um den Datenschutz sehr verbreitet. Auch in der Gastronomie hängen viele Videokameras häufig im Gastraum, obwohl dies laut Datenschutz ausdrücklich untersagt.
Dabei sollte jeder, der Überwachungskameras installiert hat, eigentlich wissen, was der Gesetzgeber erlaubt und was nicht. Wer sich nicht mit dem BDSG auskennt, sollte sich schleunigst einen externen Datenschutzbeauftragten besorgen, denn seit 25. Mai 2018 können die Bußgelder durch die DSGVO ins Astronomische steigen.
Da sind die 64 000 EUR Bußgeld, die Mr.Wash im letzen Jahr bezahlt hat, richtige Peanuts gegen das , was jetzt auf den Einzelhandel und die Industrie zukommt.
Wer sich nicht sicher ist,ob seine Videoüberwachung rechtssicher ist, sollte ganz schleunigst diesen Schnell-Test machen
Schnelltest: Ist meine Videoüberwachung datenschutzkonform?
Nehmen Sie sich 1 Minuten Zeit (5 Fragen) und stellen Sie fest, ob die bei Ihnen installierte Video-Überwachungsanlage den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entspricht.In 3 Minuten wissen Sie, ob Bußgeld droht oder ob Ihre Videoüberwachung rechtssicher ist.
Auskunftspflicht
Laut Datenschutz müssen Sie in einem Geschäft Auskunft darüber erhalten, wer für die dort installierte Videoüber-wachungsanlage verantwortlich ist. Erhalten Sie diese Auskunft nicht oder kann Ihnen keine Person namentlich genannt werden, an die Sie sich wenden können, dann ist dies bereits ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz mit weitreichenden Folgen. Sie haben das Recht, nachzufragen, was mit ihren Video-Daten geschieht, wie die gespeichert werden, wie lange, welche Maßnahmen zur Sicherung Ihrer persönlicher Daten getroffen sind, etc.
Einen kostenlosen Report zur „Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen“ können Sie bei Retailcoach in Kirchheim-Teck anfordern.
Wenn Sie Kunde in einem Einzelhandelsgeschäft sind und keine ausreichende Antwort zur dort vorhandenen Videoüberwachung erhalten oder feststellen , dass Kameras an Standorten installiert sind, an denen sie nicht sein sollten, dann können sie sich an die zuständigen Datenschutz-Behörden oder an Retailcoach in Kirchheim wenden.