Achtung- Kunden haben einen Auskunftsanspruch

Gemäß § 34 Abs.1 BDSG gilt, dass die „verantwortliche Stelle“ dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen hat über die zu seiner Person gespeicherten Daten den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden den Zweck der Speicherung. „Verantwortliche Stelle“ ist dabei gemäß § 3 Abs. 7 BDSG jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich

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