
Hinweispflicht des Planers bei Videoüberwachung
Als Planer oder Installateur haben Sie Hinweispflichten zum Datenschutz Eine Missachtung der Datenschutzvorschriften kann dazu führen, dass der Betrieb von Videoanlagen ganz oder teilweise von der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde untersagt wird. Zusätzlich ist der Betreiber nicht unerheblichen Bußgeldern seitens der Behörden, Abmahnungen durch Mitbewerber oder Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitern oder Kunden ausgesetzt. Entspricht die Installation der Videoanlage nicht in allen Punkten
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