Umfrage zur Videoüberwachung im Einzelhandel
Sie betreiben ein Gewerbe und in Ihrem Geschäft oder auf Ihrem Firmengelände ist eine Video-Überwachungsanlage installiert.
Wir würden nun gerne herausfinden, wie sehr sind Sie als Betreiber einer Videoüberwachung am Datenschutz interessiert?
Wenn Sie Einzelhändler oder Gastronom sind oder einen Supermarkt oder eine Werkstatt mit Videoüberwachung haben, dann beteiligen Sie sich bitte an unserer kleinen Umfrage.
Hier klicken zur Umfrage
Wir verlosen unter den ersten 100 Einsendern 3 Stück DSGVO-Video-Tool für den Einzelhandel.
Umfrage zur Videoüberwachung im Einzelhandel und Gastronomie. Wie stehen Sie zum Datenschutz?
Wenn Sie eine Videoüberwachung installiert haben und kein Bußgeld riskieren wollen, dann können Sie sich an das EFDAT-Institut www.efdat.de oder an die Deutsche Datenschutzhilfe e.V. www.datenschutz-hilfe.de wenden.
Bußgelder werden für die Landesdatenschutzbehörden zur Pflicht
Datenschutzverstöße müssen seit dem 25.5.2018 geahndet werden (Art. 83 DSGVO). Es steht also nicht mehr im Ermessen der Datenschutzbehörden, ob ein Verstoß „bestraft“ wird; lediglich die Höhe des zu verhängenden Bußgeldes liegt im Entscheidungsbereich der Behörden. Die DSGVO schreibt den Datenschutzbehörden eindeutig vor, dass Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein müssen.