Videoüberwachung per App
Video by Web ist die Full-HD.Videoüberwachung von Videotronic
Full-HD.Video kann mit einem normalen Koaxkabel installiert werden kann und über einen Router problemlos ans Web angebunden wird. Der Full.HD-Videostandard von Video by Web nennt sich HDVCI (High Definition Video Composite) für Videoübertragung über Koaxialkabel oder 2-Draht.
Mit Video by Web können Sie schnell und problemlos ihre alten Videoüberwachungsanlagen auf einen aktuellen technischen Full-HD Standard bringen. Sie erhalten die Full-HDBildqualität durch den Austausch der analoge Geräte. Die ganze Verkabelung Ihrer derzeitigen Videoanlage kann bestehen bleiben. Mit Video by Web erhalten Sie Megapixel-Bild-Qualität und dies bei minimalen Änderungen und vor allem ohne die zahlreichen Komplikationen, wie es seither bei IP-Kameras der Fall war.
Video by Web braucht nur ein Koaxialkabel
HAUPTMERKMALE
- HD-Video-Format.
- Analoge Signalmodulation.
- Übertragung über Koaxialkabel RG59 oder 2-Draht
- Videosignal, PTZ und Audio über ein einziges Kabel.
- Bidirektionale Datenübertragung incl. Audio
- Lange Kabelstrecken (720p und 1080p 500m bis 300m).
- Frei von Störungen
- geringe Kosten
Mit der Video by Web über Koaxialkabel können auch lange Kabelstrecken bis 300m zu geringeren Kosten, verwirklicht werden. Zusätzlicher Vorteil, die alten analogen CCTV-Kameras können weiterhin verwendet werden. Alle Video by Web-DVR (Videorekorder) sind sogenannte Tribridrekorder und sind für Analog- IP- und HDVCI-Kameras geeignet.
IP-Kameras
HDVCI-Kameras
Vorteile der HDVCI-Kameras gegenüber IP -Kameras
- Keine Frameveluste
- Keine Ruckelbilder
- Nahezu störungsfrei gegen elektromagnetische Einstrahlung
- Keine Latenz wie bei IP-Kameras (Zeitverzögerung
- Keine aufwändige Verschlüsselung für Datenschutz erforderlich
Auch die Steckverbinder, für Kameras und Rekorder sind genau die gleichen BNC-Stecker wie bei analogen Geräten, es gibt es keine besonderen Anforderungen an die Stecker. Normale BNC-Crimpstecker können, wie seither verwendet werden.
Bitte beachten:
Bei allen Videoüberwachungen im öffentlich zugänglichen Bereich (Ladengeschäfte,Gastronomie, Supermarkt) ist ein Datenschutzmanagement und ein „betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ erforderlich.
Wer eine Videoüberwachung betreibt, ohne einen Datenschutzbeauftragten bestellt zu haben, muß mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Als Kunde können Sie solche Geschäfte, von denen Sie wissen, dass die Datenschutzvorschriften nicht eingehalten werden, verklagen und erhalten in aller Regel Schmerzensgeld.