Videoüberwachung + Datenschutz

Videoüberwachung und Datenschutz

oder

Videoüberwachung und DSGVO

Immer mehr Ladenbesitzer und Gastronomen möchten ihre Kassen überwachen und bei Bedarf auch in den eigenen Betrieb schauen. Bei Kassko erhalten Sie eine datenschutzkonforme und ganzheitliche KassenKontrolle per Videokamera. Wir stellen Ihnen passend dazu den kostenlosen Report zur Verfügung: “ Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen“

Bereits ab 660 EUR ist es möglich,  Ihr Geschäft  mobil  zu überwachen und Live-Bilder über DSL in Ihr Büro oder Privathaus zu übertragen, fragen Sie Ihren Kassenhändler nach Kassko-Kassenkontrolle

2011-03-01 14.08.30             4          videoueberwachung.cash-Plus

 

Beachten Sie den Datenschutz

  • Wissen Sie was  der Datenschutz vor der Installation einer Videoanlage verlangt?
  • Wissen Sie, wie eine Vorabkontrolle gemacht wird?
  • Wissen Sie, dass bei Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen generell ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss?

Vorsicht Bußgeldgefahr –  Lesen Sie hier: Was müssen Sie tun müssen bei: Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

Fordern Sie unser kostenlose Information an:  „White-Paper Videoüberwachung und Datenschutz“

 

Videoüberwachungsanlagen und der  Datenschutz

Videoüberwachungsanlagen in öffentlich zugänglichen  Verkaufsräumen unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes.

Die Richtlinien sind häufig sogar den meisten installierenden Firmen völlig unbekannt.

Dies kann für Sie, den Betreiber eine Videoanlage zu erheblichen Geldstrafen führen. Der Datenschutzexperte Walter C. Dieterich warnt davor, dass jede Videoüberwachung in einer Bäckerei eine lukrative Einnahmequelle für Abmahnanwälte sein kann. (DSGVO ) Unseriöse Anwälten machen Kontrollanrufe, um auf angebliche Fehler beim Datenschutz hinzuweisen und verschicken anschließend kostenpflichtige Abmahnungen bis 925 EUR. So ist den meisten Geschäftsinhabern unbekannt, dass jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, wenn im Geschäft eine Videoüberwachung vorhanden ist. Auch der Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels (BTE) warnt mittelständige Unternehmen vor einem zu nachlässigen Umgang mit der Datenschutznovelle II. Ihnen drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Ein Verstoß ist schon gegeben, wenn ein „Kunde“ fragt: „Wer ist für die Videoüberwachung zuständig“  und auf diese Frage nicht jeder Mitarbeiter sofort den zuständigen „Datenschutzbeauftragten„ nennen kann, dann sitzt der Bäcker  schon in der „Abmahn-Falle“. Walter C. Dieterich, der Retailcoach aus Kirchheim-Teck hat ein DSGVO-Video-Tool erarbeitet, die jedem Einzelhändler wie Bäcker, Metzger, Apotheker erklärt, was er tun muss, wenn er eine Videoüberwachung installiert hat.

Die Checkliste „Was verlangt der Datenschutz bei Videoüberwachungsanlagen“  ist absolut kostenlos.

Zur Bestellung der kostenlose Checkliste schreiben Sie ein Email an : dieterich @ retailcoach. de

Für alle erforderlichen Maßnahmen für Datenschutz und Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt es bei Retailcoach  leicht verständlich Vorlagen und Muster.

Achtung Bußgeld und Klagen drohen jetzt erst recht, seit der DSGVO

Die nicht datenschutzkonforme Videoüberwachung führt zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der informationellen Selbstbestimmung oder des Rechts am eigenen Bild und kann Ersatzansprüche, z.B. nach zivilrechtlichen Vorschriften § 823 und  §1004 BGB Bürgerliches Gesetzbuch, § 22 Kunsturhebergesetz, sowie zusätzlich noch Bußgeld und Strafen, z.B. nach § 43 und § 44 BDSG oder § 201a Strafgesetzbuch auslösen.

Die Landesdatenschutzbehörde in NRW hat nun bei einem Filialunternehmen das Bußgeld in eine neue Dimension gebracht. Insgesamt verhängte das LDI-NRW gegen Mr. Wash ein Bußgeld in Höhe von 64.000 EUR, das sich allerdings aus zwei Komponenten zusammensetzt. Zum einen wurde wegen der unzulässigen Videoüberwachung 54.000 EUR fällig, darüber hinaus belegte die Behörde das Unternehmen aber noch mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 10.000 EUR, weil es trotz gesetzlicher Erforderlichkeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.